Freunde und Förderer des Robert-Bosch-Krankenhauses e.V. ist in Deutschland von den Finanzbehörden als gemeinnützig arbeitender Verein anerkannt.
Bei Spenden bis zu 100 € gilt der vom Kreditinstitut bestätigte Einzahlungsbeleg als Spendenquittung. Bei Beträgen über 100 € stellen wir eine gesonderte Spendenbescheinigung aus. Zur Zusendung benötigen wir die vollständige Anschrift.
Anforderung einer Spendenbescheinigung [PDF-Formular zum Herunterladen]
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